Brand 08.11.2017
Oststeirer im Wohnzimmer hilflos erstickt
Tückische Rauchgase - im Dachgeschoß war ein Feuer ausgebrochen - ließen am Mittwoch in Waldbach-Mönichwald einem 47-Jährigen keine Chance!
Quelle: Kronenzeitung
Ein Rauchwarnmelder hätte die Chance zu überleben erhelblich erhöht.
Laut OIB Richtline 2 und TRVB122 aus dem Jahr 2015 u. 2013 müssen in allen neu errichteten bzw. sanierten Gebäuden (Wohnhäuser, Wohnungen, Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, Kindergärten und Beherbergungsstätten mit bis zu 30 Gästebetten) Rauchwarnmelder installiert werden.
hier ein Auszug der OIB.
3.11 Rauchwarnmelder
In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden.
Die Feuerwehr Schöder verfügt über Ausgebildete Raumwarnmelder Fachkräfte die Sie beraten.
Weitere Infos bei:
LM d.V Roland Lercher unter 0664 2547047
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